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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nova MD GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der Nova MD GmbH (nachfolgend „Nova MD“) und den Kunden von Nova MD (nachfolgend „Käufer“) Anwendung.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Nova MD nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Nova MD in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Nova MD und Käufer zwecks Ausführung eines Kaufvertrages getroffen werden, sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Da es vorkommen kann, dass Artikel und Waren, die über Nova MD vertrieben werden bereits vergriffen sind, handelt es sich bei den Angeboten von Nova MD um freibleibende Angebote.
  2. Bestellungen des Käufers erfolgen in Textform (z.B. E-Mails) oder schriftlich (z.B. Fax).
  3. Die Annahme durch Nova MD erfolgt durch Übersendung der Ware an den Käufer
  4. Sollte ein bestellter Artikel im Zeitpunkt der Bestellung nicht oder gar nicht mehr lieferbar sein, wird Nova MD den Käufer hierüber zeitnah (i.d.R. 5 Werktage) informieren. Ein Vertrag über diesen Artikel ist dann nicht zustande gekommen.

§ 3 Preise

Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 4 Erfüllungsort, Lieferung, Teillieferung und Annahme der Waren

  1. Erfüllungsort für alle Aspekte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Nova MD in 83377 Vachendorf, Deutschland
  2. Die Lieferung der Waren erfolgt vom Sitz Nova MD (Vachendorf, Deutschland). Lieferungen werden durch einen Spediteur, Paketzusteller oder ein ähnliches Unternehmen (nachfolgend „Transportunternehmen“) erbracht. Der Käufer kann einen anderen Spediteur oder Paketzusteller bestimmen, wenn er dies vor Auslieferung schriftlich erklärt. Die Waren werden ohne Versicherung ausgeliefert. Es kann eine Auslieferungsanzeige vereinbart werden.
  3. Teillieferungen können vereinbart werden. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Nova MD nach einer angemessenen Nachfrist (eine Woche) berechtigt, den jeweils fälligen Betrag in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurück zu treten, oder den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

§ 5 Lieferzeit, Vertragsinhalt

  1. Die Lieferung der Waren erfolgt innerhalb der gewöhnlichen Lieferzeiten nach Bestellung durch den Käufer.
  2. Sämtliche Kaufverträge werden nur für bestimmte festgelegte Quantitäten, Artikel und Preise abgeschlossen, an welche die Parteien gebunden sind.

§ 6 Gefahrenübergang , Transportkosten, Verpackungskosten, Transportversicherung, Verantwortung für die Einhaltung von Einfuhrbestimmungen

  1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, erfolgt Lieferung ab Sitz von Nova MD. D.h. die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über, auch wenn Untergang und/ oder Verschlechterung der Ware auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Ware wird von Nova MD nicht geleistet. Dem Käufer steht es frei, seine Ansprüche gegen das Transportunternehmen geltend zu machen.
  2. Die Kosten des Transports einschließlich der von Nova MD in Rechnung gestellten Verpackungskosten trägt der Käufer.
  3. Die Ware ist nicht versichert. Sofern der Käufer es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
  4. Der Käufer ist verantwortlich für die Verwendung der Artikel in dem Gebiet in das es versandt wird (Zollbestimmungen, Einhaltung technischer Vorschriften und Richtlinien sowie der geübten Einfuhrpraxis). Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Einfuhrgebühren, Zöllen und sonstigen Gebühren und Abgaben.

§ 7 Lieferverzögerungen/ Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

  1. Fixe Lieferzeitpunkte werden seitens Nova MD grundsätzlich nicht eingegangen.
  2. Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder anderen Lieferverzögerungen, die nicht auf ein Verschulden von Nova MD zurückzuführen sind und länger als eine Woche an- dauern oder voraussichtlich länger als eine Woche andauern werden, werden die Lieferzeit und die Annahmezeit für die Dauer der Verzögerung verlängert, jedoch nicht länger als um sechs Wochen. Die Verlängerung tritt in Kraft, wenn die jeweils andere Vertragspartei über den Grund der Verzögerung unverzüglich benachrichtigt wird. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers besteht nicht.
  3. Im Falle einer Lieferverzögerung, die von Nova MD GmbH zu vertreten ist, ist vom Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers besteht nicht, weder auf Grund von Nichterfüllung oder Verzug, es sei denn, Nova MD hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
  4. Erfolgt die Annahme durch den Käufer nicht rechtzeitig, kann Nova MD vom Vertrag zurück treten.

§ 8 Mängelhaftung, Mängelrüge

  1. Mängelrügen sind Nova MD unverzüglich - vgl. § 377 HGB - nach Annahme der Ware schriftlich, per Fax oder Mail anzuzeigen.
  2. Geringwertige, technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Gewicht, Ausstattung und Design können nicht als Mangel deklariert werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, wenn Nova MD nicht schriftlich die Lieferung nach einem vereinbarten Muster zugesichert hat.
  3. Soweit ein gerechtfertigter Mangel der Kaufsache vorliegt, der von Nova MD zu vertreten ist, ist Nova MD nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung eines mangelfreien Ersatzproduktes berechtigt. In diesem Fall trägt Nova MD die Transportkosten. Wenn Nova MD nicht in der Lage oder bereit ist, ein mangelfreies Ersatzprodukt zu liefern oder den Mangel zu beseitigen, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten.

§ 9 Gemeldete Rechtsverletzungen

Sollte der Käufer Kenntnis davon erlangen, dass ein Artikel der von Nova MD bestellt wurde Rechte Dritter verletzt oder sollte ein Dritter Ansprüche gegen den Käufer auf Grund einer Rechtsverletzung(z.B. Urheberrechtsverletzung) geltend machen, verpflichtet sich der Käufer Nova MD unverzüglich über ein solches Bekanntwerden zu informieren. Nova MD wird im Anschluss an diese Mitteilung die Verteidigung auf Grund der geltend gemachten Rechtsverletzung übernehmen und sich um eine angemessene Rechtsverteidigung bemühen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Nova MD haftet nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nova nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ihre gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Rechnungstellung, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Rechnungstellung erfolgt i.d.R. mit oder nach der Lieferung. Fälligkeitsaufschub ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird Vorauszahlung vereinbart, hat die Bezahlung vor Abwicklung des Auftrags oder Auslieferung der Ware zu erfolgen.
  2. Rechnungen mit fixen Zahlungsbedingungen sind sofort zur Zahlung fällig, spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum.

§ 12 Zahlung nach Fälligkeit, Konsequenzen des Verzugs

  1. Bezahlt der Käufer nach dem Eintritt der Fälligkeit oder der in § 11 genannten Fristen, so berechnet Nova MD Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung der in Rechnung gestellten fälligen Beträge einschließlich der fälligen Verzugszinsen und etwaigen weiteren fälligen Kosten ist Nova MD nicht verpflichtet, weitere Waren an den Käufer auch aus anderen aktuellen Verträgen auszuliefern. Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs des Käufers bleiben vorbehalten.
  3. Bei Zahlungsverzug, drohender Insolvenz oder anderer wesentlicher Verschlechterungen der Liquidität des Käufers kann Nova MD nach schriftlicher Bestimmung einer Frist von zehn Kalendertagen die Barbezahlung vor der Auslieferung ausstehender Lieferungen auch aus anderen aktuellen Verträgen, oder Rücktritt vom Vertrag und /oder Schadensersatz verlangen.

§ 13 Aufrechnungsverbot

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Kaufpreisforderungen von Nova MD aufzurechnen, wenn nicht der aufzurechnende Betrag von Nova MD unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig entschieden ist.

§ 14 Eigentumsvorbehaltssicherung, Versicherung der Ware

  1. Nova MD behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung (d.h. aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen) – einschließlich der Nebenansprüche, Schadensersatzansprüche und der Kosten der Einlösung von Schecks etc., vor. Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fort. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo und die zuletzt gelieferten, dem Saldowert wertmäßig entsprechenden Waren.
  2. Der Käufer ist nur zu den folgenden Bedingungen zum Weiterverkauf der gelieferten Waren berechtigt:
    • a) Der Käufer ist berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen und ordentlichen Geschäftsgang im eigenen Namen an Dritte zu veräußern.
      Der Käufer tritt Nova MD jedoch bereits jetzt alle Forderungen - mit allen zugehörigen Rechten und Ansprüchen - in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt), die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer und Kunden und/ oder Dritten erwachsen, ab. Diese Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher bestehender und zukünftiger Forderungen von Nova MD aus der Geschäftsverbindung des Käufers mit Nova MD. Nova MD erklärt bereits jetzt die Annahme der Abtretung. Besteht zwischen dem Käufer und seinen Kunden ein Abtretungsverbot, ist der Käufer erst nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Nova MD zur Weiterveräußerung berechtigt.
    • b) Wenn der Käufer den Anspruch gegen seinen Kunden im Wege echten Facto- rings an den Factor verkauft, tritt er seinen Anspruch gegen den Factor Nova MD ab und führt seine Verkaufserlöse im Verhältnis des Wertes des Miteigentumsanteils von Nova MD an diese ab. Der Käufer ist verpflichtet die Abtretung an den Factor offen zu legen, wenn die Bezahlung einer Rechnung zehn Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögenssituation maßgeblich verschlechtert. Nova MD akzeptiert diese Abtretung.
  3. Der Käufer ist berechtigt die abgetretenen Ansprüche einzuziehen, soweit dies unter Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber Nova MD erfolgt. Die Einzugsermächtigung endet mit Eintritt des Zahlungsverzuges oder bei maßgeblicher Verschlechterung der Vermögenssituation des Käufers. In diesen Fällen ermächtigt der Käufer Nova MD seine Kunden über die Abtretung zu informieren und die Ansprüche verkäuferseits selbsteinzuziehen.
  4. Der Käufer hat Nova MD die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den Einzug der abgetretenen Ansprüche als auch zur Überprüfung solcher Informationen notwendig sind. Der Käufer hat Nova MD auf Antrag insbesondere eine exakte Liste seiner Ansprüche mit den Namen und Adressen seiner Kunden, den Summen und Vertragsgrundlagen der einzelnen Ansprüche, den Rechnungsdaten etc. zu übergeben.
  5. Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren als Pfand oder Sicherheiten gegen- über Dritten zu verwenden ist unzulässig. Der Käufer hat Nova MD unverzüglich über jegliche Pfändung und deren Pfandgläubiger zu informieren.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer tritt Nova MD sämtliche Schadensersatzansprüche aus den vorgenannten Gründen gegen Versicherungsunternehmen und Dritte in Höhe des in Rechnung gestellten Warenwertes ab. Nova MD nimmt diese Abtretung an.
  7. Alle hier geregelten Ansprüche und Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt bestehen fort bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Verbindlichkeiten, die Nova MD im Interesse des Käufers übernommen hat.

§ 15 Gerichtsstand, Rechtswahl Schriftform, Salvatorische Klausel

  1. Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Geschäftssitz von Nova MD: 83377 Vachendorf, Deutschland. Nova MD ist berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts so- wie des internationalprivatrechtlichen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Nebenabreden und sonstige diesen Verkaufsbedingungen als vorrangig beanspruchte Vereinbarungen werden nicht eingegangen und sind nichtig. Jegliche Änderung und Ergänzung zu diesen Verkaufsbedingungen müssen schriftlich (oder durch bestätigte Fax- Korrespondenz) vereinbart werden, um rechtsbindend zu sein. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder wer- den bzw. Formfehler, Lücken oder Widersprüche enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, etwaige nichtige oder undurchführbare Vertragsbestimmungen oder vorhandene Lücken durch Bestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Regelungsgehalt am nächsten kommen.